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   OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95   

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https://dejure.org/1996,3573
OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95 (https://dejure.org/1996,3573)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1996 - 24 U 151/95 (https://dejure.org/1996,3573)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 24 U 151/95 (https://dejure.org/1996,3573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vernichtende Wirkung eines mit Rücksicht auf eine bestehende Anfechtungslage innerhalb der Anfechtungsfrist geschlossenen Aufhebungsvertrags hinsichtlich des Fortbestands des Provisionsanspruchs ; Gleichstellung von wirksamer Anfechtung und Aufhebung des Vertrages wegen ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Verwirkung des Provisionsanspruches bei arglistiger Täuschung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklerlohn bei Aufhebung eines wegen arglistiger Täuschung anfechtbaren Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 693
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95
    Diese Auffassung steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Umstände, die lediglich die Leistungspflicht aus dem wirksam zustandegekommenen Vertrag beseitigen, die Provisionpflicht unberührt lassen, aber der vom Zustandekommen des Hauptvertrages abhängige Maklerprovisionsanspruch durch Umstände ausgeschlossen wird, die das wirksame Zustandekommen des Hauptvertrages verhindern (vgl. BGH NJW-RR 93, 248).
  • OLG Hamm, 13.09.1990 - 18 U 224/89

    Wann erlischt der Maklerlohn bei Rückabwicklung des Hauptvertrags?

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Gleichstellung von wirksamer Anfechtung und Aufhebung des Vertrages wegen eines bestehenden Anfechtungsgrundes (vgl. Palandt/Thomas, BGB, 54. Aufl., § 652 Rdnr. 26, Schwerdtner in Mü/Ko, BGB, 2. Aufl., § 652 Rdnr. 122, OLG Hamm NJW-RR 91, 249, OLG Karlsruhe AIZ A 137 Bl. 9 und OLG Braunschweig NJW 54, 1083), weil die Vertragsaufhebung bei gegebener Anfechtungslage lediglich den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schafft.
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • OLG Hamburg, 02.06.1998 - 11 U 176/96

    Maklerlohnanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages?

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1165; NJW 1997, 1581; NJW-RR 1997, 693), der das Berufungsgericht folgt, behandelt das Problem allerdings differenzierter.

    Das ist nicht der Fall, wenn er unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde oder wenn er nachträglich wegen einer im Vertragsschluß liegenden Unvollkommenheit wieder beseitigt wurde, sei es wegen Ausübung eines im Vertrage vorbehaltenen, an keine Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechts (vgl. dazu BGH NJW 1997, 1581), aufgrund einer wirksamen Anfechtung oder wegen einer Vertragsaufhebung, die bei (genauer: wegen) gegebener Anfechtbarkeit den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schafft (BGH NJW-RR 1997, 693 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    c)Außer in dem Fall der Anfechtung eines anfechtbaren Kaufvertrages ist die Rechtsprechung auch in solchen Fällen von einem Wegfall des Provisionsanspruchs ausgegangen, in denen die Vertragsparteien das anfechtbare Geschäft mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einvernehmlich wieder aufgehoben haben (OLG Köln, Urt. v. 13.02.1996 - 24 U 151/95, NJW-RR 1997, 693, mit Tatbestand abrufbar unter www.nrwe.de; OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351; OLG Celle, Urt. v.12.02.1998 - 11 U 307/96, NJW-RR 1999, 128; zustimmend obiter dictum BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 U 223/02

    Zum Courtageanspruch einer Maklerin bei vereinbarter Vertragsaufhebung durch die

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1997, 693; OLG Celle, NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 351; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rdnr. 93).
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   OLG Köln, 23.02.1996 - 24 U 151/95   

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